Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht der NEBU-TEC International med. Produkte Eike Kern GmbH
- nachfolgend NEBU-TEC International genannt -
 
1.      Geltung der Bedingungen
1.1.   Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von NEBU-TEC International erfolgen ausschließlich 
         aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
         Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
         Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
         wird hiermit widersprochen.
1.2.  Alle Vereinbarungen, die zwischen NEBU-TEC International und dem Käufer zwecks Erfüllung
         dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2.      Angebot und Vertragsschluß
2.1.   Die Angebote von NEBU-TEC International sind vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 2
         freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen
         bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
         von NEBU-TEC International.
2.2.  Handelt es sich bei dem Angebot um eine Online-Auktion, so liegt in dem Einstellen des
         Angebotes das verbindliche Angebot von NEBU-TEC International auf Abschluß eines Kaufvertrages.
         Liegt eine reine Online-Auktion ohne Festpreisoption vor, so kommt der Kaufvertrag mit demjenigen 
         Bieter als Käufer zustande, der nach Ablauf des Optionszeitraums das höchste Gebot abgegeben
         hat. Liegt dagegen eine Onlineauktion mit Festpreisoption vor (z.B. bei einer „Sofort-Kaufen-Option“ bzw. -
         „Sofort und Neu“ bei Ebay) kommt der Kaufvertrag mit demjenigen zustande, der als erster durch 
         Anklicken des entsprechenden Buttons die Bereitschaft erklärt, die angebotene Kaufsache zu dem
         eingestellten Preis und etwaigen sonstigen in dem Angebot enthaltenen Bedingungen zu erwerben.
2.3.  Für Festpreisangebote bei Ebay mit der Option „Preis vorschlagen“ gilt folgendes:
         Der Interessent hat die Möglichkeit, einen eigenen Preisvorschlag abzugeben.
        NEBU-TEC International kann diesen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder ein
         Gegenangebot machen, Preis vorschlage von Interessenten und Gegenvorschläge von
        NEBU-TEC International sind - vorbehaltlich der gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten - bindend
         und behalten jeweils für 48 Stunden ihre Gültigkeit. Erzielen der Interessent und
         NEBU-TEC International Einigkeit über den Preis (entweder über „Preis vorschlagen" oder
         über „Sofort kaufen zum ursprünglichen Preis"), kommt der Kaufvertrag zustande.
         Mit Abschluß des Kaufvertrages werden sämtliche Preisvorschläge und Gegenvorschläge ungültig.
2.4.  Zeichnungen Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn
         dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.      Preise
3.1.   Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Für Versandlieferungen in andere Länder als die
          BRD möglicherweise anfallende Zölle, Steuern und Gebühren sind in den Preisen nicht enthalten.
3.2.   Die Preise verstehen sich, vorbehaltlich Ziffer 5 Abs. 2.2 zuzüglich Versandkosten, soweit nicht
          schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3.3.   Soweit zwischen Vertragsschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 
          6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von 
          NEBU-TEC International. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um 
          mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.       Liefer- und Leistungszeit
4.1.   Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, 
          bedürfen der Schriftform.
4.2.   Lieferfristen beginnen in jedem Fall mit der Bestätigung der Bestellung des Käufers durch 
          NEBU-TEC International. Sie verlängern sich gegebenenfalls um diejenige Zeit, die der Käufer 
          benötigt, NEBU-TEC International alle Angaben und Unterlagen mitzuteilen bzw. auszuhändigen, 
          die für die Ausführung der Bestellung durch NEBU-TEC International erforderlich sind.
4.3.   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die 
          NEBU-TEC International die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
          machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw., auch 
          wenn sie bei Lieferanten von NEBU-TEC International oder deren Unterlieferanten eintreten, hat 
          NEBU-TEC International auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
          vertreten. Sie berechtigen NEBU-TEC International, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
          Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
          nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4.   Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Käufer nach angemessener
          Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
          Verlängert sich die Lieferzeit oder wird NEBU-TEC International von seiner Verpflichtung frei, so kann
          der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände
          kann sich NEBU-TEC International nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wird.
4.5.   Sofern NEBU-TEC International die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
         Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine
         Verzugsentschädigung in Höhe 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
         höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
         Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der
         Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von NEBU-TEC International.
4.6.  Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von NEBU-TEC International setzt
         die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
5.     Lieferbedingungen
5.1.  NEBU-TEC International ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei
         denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
         Nachlieferungen erfolgen kostenfrei.
5.2.  Für die Kosten der Lieferung und deren Bezahlung gelten die nachstehenden Regelungen:
         - Bei Käufen über Ebay:
           Die Lieferung erfolgt unfrei ab Elsenfeld und gegen Nachnahme, Vorkasse oder per Paypal,
         - Bei sonstigen Käufen, insbesondere über die Website von NEBU-TEC International:
           Die Lieferung erfolgt unfrei ab Elsenfeld; ab einem Bestellwert von 50,00 € übernimmt
           NEBU-TEC   International die Kosten der Lieferung (innerhalb der BRD). Die Lieferung erfolgt
           gegen Nachnahme (+ 6,50 €), Vorkasse (3 % Rabatt) Paypal, Rechnung oder nach der jeweils
           vereinbarten Zahlungsart.
         - Lieferung in andere Länder als die BRD erfolgen in jedem Fall nur gegen Vorkasse und Paypal.
6      Gefahr Übergang und Annahmeverzug
6.1.  Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen
         Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe auf ihn über.
         Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Käufers (vgl. Abs. 3) gleich.
6.2.  Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald ihn bzw. einer
         empfangsberechtigten Person die Kaufsache übergeben worden ist. Bei einem Versendungskauf
         geht die Gefahr auf ihn über, wenn die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
         worden ist oder zwecks Versendung das Lager von NEBU-TEC International verlassen hat. Wird der
         Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
         Versandbereitschaft auf ihn über.
6.3.  Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist NEBU-TEC International berechtigt, Ersatz des
         dadurch entstehenden Schadens in Höhe von 15 % des Nettokaufpreises der Ware, mit deren
         Annahme der Käufer in Verzug ist, zu verlangen. NEBU-TEC International ist der Nachweis
         eines höheren Schadens gestattet; dem Käufer ist der Nachweis gestattet, daß kein Schaden
         oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die
         Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
7.      Rechte des Käufers wegen Mängel
7.1.  Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet er sich nicht für die nach
         dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die
         Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen von NEBU-TEC International erwarten
         kann, leistet NEBU-TEC International grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer
         mangelfreien Sache.
         Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner
         Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.2.  Handelt es sich bei dem Kauf auch für den Käufer um ein Handelsgeschäft, so gelten die 
         §§ 377, 378 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers) mit folgender Maßgabe: Die
         Rüge hat stets durch Einschreiben/Rückschein zu erfolgen. Der Käufer muß
         NEBU-TEC International offensichtliche Mängel der Kaufsache unverzüglich, spätestens jedoch
         innerhalb einer Woche nach Übergabe mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
         dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind NEBU-TEC International unverzüglich,
         spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
7.3.  Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so trägt dieser die zum Zwecke der 
         Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sie sich dadurch erhöhen, daß die Kaufsache 
         an einen anderen Ort als den Sitz oder Niederlassung des Käufers verbracht wird, es sei denn,
         die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Verbrauch.
7.4.  Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt bei Neuwaren zwei Jahre ab Lieferung
         der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Handelt es sich
         bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist stets ein
         Jahr ab Lieferung der Ware.
7.5.  Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von NEBU-TEC International nicht befolgt, Änderungen an
         den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
         Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer
         eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel 
         herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.6.  Ansprüche wegen Mängel gegen NEBU-TEC International stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu 
         und sind nicht nicht abtretbar.
8.      Eigentumsvorbehalt
8.1.   Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent),
          die NEBU-TEC International aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
          werden NEBU-TEC International die folgenden Sicherheiten gewährt, die NEBU-TEC International auf
          Verlangen nach Ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr
          als 10 % übersteigt.
8.2.   Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
          verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
          Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
          Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
          Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits
          jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an NEBU-TEC International ab. NEBU-TEC International
          ermächtigt ihn widerruflich, die an NEBU-TEC International abgetretenen Forderungen für dessen
          Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
          wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.3.    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf
          das Eigentum von NEBU-TEC International hinweisen und NEBU-TEC International
          unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte
          nicht in der Lage ist, NEBU-TEC International die in diesem Zusammenhang entstehenden
          gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
8.4.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist
           NEBU-TEC International berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten
           des Käufers herauszuverlangen. In der Rücknahme der Kaufsache durch NEBU-TEC International
           liegt ein Rücktritt vom Vertrag. NEBU-TEC International ist nach Rücknahme der Kaufsache zu
           deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers -
           abzüglich entstandener Verwertungskosten anzurechnen.
9.        Zahlung
9.1.    Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von NEBU-TEC International sofort mit
           Erhalt der Ware und der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges ist
           NEBU-TEC International berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im
           Sinne von § 247 BGB zu verlangen. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist
           NEBU-TEC International berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
           (§ 247 BGB) zu verlangen. NEBU-TEC International ist in jedem Fall der Nachweis eines höheren
           Schadens gestattet.
9.2.    NEBU-TEC International ist berechtigt, trotz möglicherweise anderslautender Bestimmungen des
           Käufers dessen Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über
           die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist
           NEBU-TEC International berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
           auf die Hauptforderung anzurechnen.
9.3.    Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn NEBU-TEC International über den Betrag verfügen kann.
           Bei Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck abschließend und unwiderruflich
           eingelöst wird.
9.4.    Wenn NEBU-TEC International Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers
           in Frage stellen, dessen Bank insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder er seine Zahlungen einstellt,
           so ist NEBU-TEC International berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
           Schecks angenommen wurden. NEBU-TEC International ist in diesem Fall außerdem
           berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
9.5.    Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
           Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
           festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch
           wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
10.     Konstruktionsänderungen
           NEBU-TEC International behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen.
           NEBU-TEC International ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten
           Produkten vorzunehmen.
11.     Haftung
11.1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter
           Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
11.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NEBU-TEC International für jede Fahrlässigkeit,
          jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,
          ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare
          und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von NEBU-TEC International
          garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
11.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 geltend nicht für Ansprüche, die
          wegen arglistigen Verhaltens von NEBU-TEC International entstanden sind, so wie bei einer Haftung für 
          garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden
          aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.4. Soweit die Haftung von NEBU-TEC International ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
          für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NEBU-TEC International.
12.    Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
12.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
          NEBU-TEC International und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
          Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des Deutschen Internationalen Privatrechts finden keine
          Anwendung.
12.2. Soweit der Käufer Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich rechtliches 
          Sondervermögen ist, ist Aschaffenburg ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem  
          Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall, daß der Käufer nach
          Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder
          gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen den Käufer
          als Gerichtsstand ebenfalls Aschaffenburg als vereinbart.
12.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
          Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen 
          Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 
WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR FERNABSATZVERKÄUFE (INTERNET ETC.)
 
§ 1 Widerrufsrecht: Handelt es sieh bei dem Kaufinteressenten um einen Verbraucher, so kann er die Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tage nach dem Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher. Dies bedeutet, daß die Widerrufsfrist erst an demjenigen Tag zu laufen beginnt, der auf den Tag folgt, an dem die letzte der beiden vorgenannten Voraussetzungen (Erhalt der Belehrung in Textform bzw. Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher) eintritt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf bzw. die Sendung ist zu richten an:
 
NEBU-TEC International med. Produkte Eike Kern GmbH 
Kreuzfeldring 17
63820 Elsenfeld
Fax-Nr.: +49(0)6022-61062-99 
E-Mail: info@nebu-tec

Wir weisen daraufhin, daß gemäß § 312 d Abs. 4 BGB u. a. kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Käufers (z.B. Sonderanfertigungen) angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, besteht.
 
§ 2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so ist insoweit gegebenenfalls Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht dadurch vermieden werden, wenn die Sache nicht wie ein Eigentum in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 € beträgt, hat allerdings der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen vom Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.
 
Ende der Widerrufsbelehrung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontaktinformationen
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Kreuzfeldring 17
D-63820 Elsenfeld
Germany

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