Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht der NEBU-TEC International med. Produkte Eike Kern GmbH
- nachfolgend NEBU-TEC International genannt -
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von NEBU-TEC International erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen NEBU-TEC International und dem Käufer zwecks Erfüllung
dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Angebot und Vertragsschluß
2.1. Die Angebote von NEBU-TEC International sind vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 2
freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
von NEBU-TEC International.
freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
von NEBU-TEC International.
2.2. Handelt es sich bei dem Angebot um eine Online-Auktion, so liegt in dem Einstellen des
Angebotes das verbindliche Angebot von NEBU-TEC International auf Abschluß eines Kaufvertrages.
Liegt eine reine Online-Auktion ohne Festpreisoption vor, so kommt der Kaufvertrag mit demjenigen
Bieter als Käufer zustande, der nach Ablauf des Optionszeitraums das höchste Gebot abgegeben
hat. Liegt dagegen eine Onlineauktion mit Festpreisoption vor (z.B. bei einer „Sofort-Kaufen-Option“ bzw. -
„Sofort und Neu“ bei Ebay) kommt der Kaufvertrag mit demjenigen zustande, der als erster durch
Anklicken des entsprechenden Buttons die Bereitschaft erklärt, die angebotene Kaufsache zu dem
eingestellten Preis und etwaigen sonstigen in dem Angebot enthaltenen Bedingungen zu erwerben.
Angebotes das verbindliche Angebot von NEBU-TEC International auf Abschluß eines Kaufvertrages.
Liegt eine reine Online-Auktion ohne Festpreisoption vor, so kommt der Kaufvertrag mit demjenigen
Bieter als Käufer zustande, der nach Ablauf des Optionszeitraums das höchste Gebot abgegeben
hat. Liegt dagegen eine Onlineauktion mit Festpreisoption vor (z.B. bei einer „Sofort-Kaufen-Option“ bzw. -
„Sofort und Neu“ bei Ebay) kommt der Kaufvertrag mit demjenigen zustande, der als erster durch
Anklicken des entsprechenden Buttons die Bereitschaft erklärt, die angebotene Kaufsache zu dem
eingestellten Preis und etwaigen sonstigen in dem Angebot enthaltenen Bedingungen zu erwerben.
2.3. Für Festpreisangebote bei Ebay mit der Option „Preis vorschlagen“ gilt folgendes:
Der Interessent hat die Möglichkeit, einen eigenen Preisvorschlag abzugeben.
NEBU-TEC International kann diesen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder ein
Gegenangebot machen, Preis vorschlage von Interessenten und Gegenvorschläge von
NEBU-TEC International sind - vorbehaltlich der gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten - bindend
und behalten jeweils für 48 Stunden ihre Gültigkeit. Erzielen der Interessent und
NEBU-TEC International Einigkeit über den Preis (entweder über „Preis vorschlagen" oder
über „Sofort kaufen zum ursprünglichen Preis"), kommt der Kaufvertrag zustande.
Mit Abschluß des Kaufvertrages werden sämtliche Preisvorschläge und Gegenvorschläge ungültig.
Der Interessent hat die Möglichkeit, einen eigenen Preisvorschlag abzugeben.
NEBU-TEC International kann diesen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder ein
Gegenangebot machen, Preis vorschlage von Interessenten und Gegenvorschläge von
NEBU-TEC International sind - vorbehaltlich der gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten - bindend
und behalten jeweils für 48 Stunden ihre Gültigkeit. Erzielen der Interessent und
NEBU-TEC International Einigkeit über den Preis (entweder über „Preis vorschlagen" oder
über „Sofort kaufen zum ursprünglichen Preis"), kommt der Kaufvertrag zustande.
Mit Abschluß des Kaufvertrages werden sämtliche Preisvorschläge und Gegenvorschläge ungültig.
2.4. Zeichnungen Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Preise
3.1. Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Für Versandlieferungen in andere Länder als die
BRD möglicherweise anfallende Zölle, Steuern und Gebühren sind in den Preisen nicht enthalten.
BRD möglicherweise anfallende Zölle, Steuern und Gebühren sind in den Preisen nicht enthalten.
3.2. Die Preise verstehen sich, vorbehaltlich Ziffer 5 Abs. 2.2 zuzüglich Versandkosten, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3.3. Soweit zwischen Vertragsschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als
6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von
NEBU-TEC International. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um
mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von
NEBU-TEC International. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um
mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.
bedürfen der Schriftform.
4.2. Lieferfristen beginnen in jedem Fall mit der Bestätigung der Bestellung des Käufers durch
NEBU-TEC International. Sie verlängern sich gegebenenfalls um diejenige Zeit, die der Käufer
benötigt, NEBU-TEC International alle Angaben und Unterlagen mitzuteilen bzw. auszuhändigen,
die für die Ausführung der Bestellung durch NEBU-TEC International erforderlich sind.
NEBU-TEC International. Sie verlängern sich gegebenenfalls um diejenige Zeit, die der Käufer
benötigt, NEBU-TEC International alle Angaben und Unterlagen mitzuteilen bzw. auszuhändigen,
die für die Ausführung der Bestellung durch NEBU-TEC International erforderlich sind.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
NEBU-TEC International die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw., auch
wenn sie bei Lieferanten von NEBU-TEC International oder deren Unterlieferanten eintreten, hat
NEBU-TEC International auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen NEBU-TEC International, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
NEBU-TEC International die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw., auch
wenn sie bei Lieferanten von NEBU-TEC International oder deren Unterlieferanten eintreten, hat
NEBU-TEC International auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen NEBU-TEC International, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird NEBU-TEC International von seiner Verpflichtung frei, so kann
der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände
kann sich NEBU-TEC International nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wird.
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird NEBU-TEC International von seiner Verpflichtung frei, so kann
der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände
kann sich NEBU-TEC International nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wird.
4.5. Sofern NEBU-TEC International die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von NEBU-TEC International.
Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von NEBU-TEC International.
4.6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von NEBU-TEC International setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
5. Lieferbedingungen
5.1. NEBU-TEC International ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei
denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
Nachlieferungen erfolgen kostenfrei.
denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
Nachlieferungen erfolgen kostenfrei.
5.2. Für die Kosten der Lieferung und deren Bezahlung gelten die nachstehenden Regelungen:
- Bei Käufen über Ebay:
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Elsenfeld und gegen Nachnahme, Vorkasse oder per Paypal,
- Bei sonstigen Käufen, insbesondere über die Website von NEBU-TEC International:
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Elsenfeld; ab einem Bestellwert von 50,00 € übernimmt
NEBU-TEC International die Kosten der Lieferung (innerhalb der BRD). Die Lieferung erfolgt
gegen Nachnahme (+ 6,50 €), Vorkasse (3 % Rabatt) Paypal, Rechnung oder nach der jeweils
vereinbarten Zahlungsart.
NEBU-TEC International die Kosten der Lieferung (innerhalb der BRD). Die Lieferung erfolgt
gegen Nachnahme (+ 6,50 €), Vorkasse (3 % Rabatt) Paypal, Rechnung oder nach der jeweils
vereinbarten Zahlungsart.
- Lieferung in andere Länder als die BRD erfolgen in jedem Fall nur gegen Vorkasse und Paypal.
6 Gefahr Übergang und Annahmeverzug
6.1. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe auf ihn über.
Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Käufers (vgl. Abs. 3) gleich.
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe auf ihn über.
Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Käufers (vgl. Abs. 3) gleich.
6.2. Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald ihn bzw. einer
empfangsberechtigten Person die Kaufsache übergeben worden ist. Bei einem Versendungskauf
geht die Gefahr auf ihn über, wenn die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager von NEBU-TEC International verlassen hat. Wird der
Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
empfangsberechtigten Person die Kaufsache übergeben worden ist. Bei einem Versendungskauf
geht die Gefahr auf ihn über, wenn die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager von NEBU-TEC International verlassen hat. Wird der
Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
6.3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist NEBU-TEC International berechtigt, Ersatz des
dadurch entstehenden Schadens in Höhe von 15 % des Nettokaufpreises der Ware, mit deren
Annahme der Käufer in Verzug ist, zu verlangen. NEBU-TEC International ist der Nachweis
eines höheren Schadens gestattet; dem Käufer ist der Nachweis gestattet, daß kein Schaden
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
dadurch entstehenden Schadens in Höhe von 15 % des Nettokaufpreises der Ware, mit deren
Annahme der Käufer in Verzug ist, zu verlangen. NEBU-TEC International ist der Nachweis
eines höheren Schadens gestattet; dem Käufer ist der Nachweis gestattet, daß kein Schaden
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
7. Rechte des Käufers wegen Mängel
7.1. Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet er sich nicht für die nach
dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die
Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen von NEBU-TEC International erwarten
kann, leistet NEBU-TEC International grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer
mangelfreien Sache.
Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner
Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die
Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen von NEBU-TEC International erwarten
kann, leistet NEBU-TEC International grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer
mangelfreien Sache.
Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner
Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.2. Handelt es sich bei dem Kauf auch für den Käufer um ein Handelsgeschäft, so gelten die
§§ 377, 378 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers) mit folgender Maßgabe: Die
Rüge hat stets durch Einschreiben/Rückschein zu erfolgen. Der Käufer muß
NEBU-TEC International offensichtliche Mängel der Kaufsache unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Übergabe mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind NEBU-TEC International unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
§§ 377, 378 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers) mit folgender Maßgabe: Die
Rüge hat stets durch Einschreiben/Rückschein zu erfolgen. Der Käufer muß
NEBU-TEC International offensichtliche Mängel der Kaufsache unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Übergabe mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind NEBU-TEC International unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
7.3. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so trägt dieser die zum Zwecke der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sie sich dadurch erhöhen, daß die Kaufsache
an einen anderen Ort als den Sitz oder Niederlassung des Käufers verbracht wird, es sei denn,
die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sie sich dadurch erhöhen, daß die Kaufsache
an einen anderen Ort als den Sitz oder Niederlassung des Käufers verbracht wird, es sei denn,
die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Verbrauch.
7.4. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt bei Neuwaren zwei Jahre ab Lieferung
der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Handelt es sich
bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist stets ein
Jahr ab Lieferung der Ware.
der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Handelt es sich
bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist stets ein
Jahr ab Lieferung der Ware.
7.5. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von NEBU-TEC International nicht befolgt, Änderungen an
den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer
eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel
herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer
eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel
herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.6. Ansprüche wegen Mängel gegen NEBU-TEC International stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu
und sind nicht nicht abtretbar.
und sind nicht nicht abtretbar.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent),
die NEBU-TEC International aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
werden NEBU-TEC International die folgenden Sicherheiten gewährt, die NEBU-TEC International auf
Verlangen nach Ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr
als 10 % übersteigt.
die NEBU-TEC International aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
werden NEBU-TEC International die folgenden Sicherheiten gewährt, die NEBU-TEC International auf
Verlangen nach Ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr
als 10 % übersteigt.
8.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an NEBU-TEC International ab. NEBU-TEC International
ermächtigt ihn widerruflich, die an NEBU-TEC International abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an NEBU-TEC International ab. NEBU-TEC International
ermächtigt ihn widerruflich, die an NEBU-TEC International abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf
das Eigentum von NEBU-TEC International hinweisen und NEBU-TEC International
unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, NEBU-TEC International die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
das Eigentum von NEBU-TEC International hinweisen und NEBU-TEC International
unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, NEBU-TEC International die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
8.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist
NEBU-TEC International berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten
des Käufers herauszuverlangen. In der Rücknahme der Kaufsache durch NEBU-TEC International
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. NEBU-TEC International ist nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers -
abzüglich entstandener Verwertungskosten anzurechnen.
NEBU-TEC International berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten
des Käufers herauszuverlangen. In der Rücknahme der Kaufsache durch NEBU-TEC International
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. NEBU-TEC International ist nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers -
abzüglich entstandener Verwertungskosten anzurechnen.
9. Zahlung
9.1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von NEBU-TEC International sofort mit
Erhalt der Ware und der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges ist
NEBU-TEC International berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im
Sinne von § 247 BGB zu verlangen. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist
NEBU-TEC International berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
(§ 247 BGB) zu verlangen. NEBU-TEC International ist in jedem Fall der Nachweis eines höheren
Schadens gestattet.
Erhalt der Ware und der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges ist
NEBU-TEC International berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im
Sinne von § 247 BGB zu verlangen. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist
NEBU-TEC International berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
(§ 247 BGB) zu verlangen. NEBU-TEC International ist in jedem Fall der Nachweis eines höheren
Schadens gestattet.
9.2. NEBU-TEC International ist berechtigt, trotz möglicherweise anderslautender Bestimmungen des
Käufers dessen Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über
die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist
NEBU-TEC International berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung anzurechnen.
Käufers dessen Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über
die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist
NEBU-TEC International berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung anzurechnen.
9.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn NEBU-TEC International über den Betrag verfügen kann.
Bei Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck abschließend und unwiderruflich
eingelöst wird.
Bei Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck abschließend und unwiderruflich
eingelöst wird.
9.4. Wenn NEBU-TEC International Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers
in Frage stellen, dessen Bank insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder er seine Zahlungen einstellt,
so ist NEBU-TEC International berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
Schecks angenommen wurden. NEBU-TEC International ist in diesem Fall außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
in Frage stellen, dessen Bank insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder er seine Zahlungen einstellt,
so ist NEBU-TEC International berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
Schecks angenommen wurden. NEBU-TEC International ist in diesem Fall außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
9.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
10. Konstruktionsänderungen
NEBU-TEC International behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen.
NEBU-TEC International ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten
Produkten vorzunehmen.
NEBU-TEC International ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten
Produkten vorzunehmen.
11. Haftung
11.1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter
Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
11.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NEBU-TEC International für jede Fahrlässigkeit,
jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,
ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare
und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von NEBU-TEC International
garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,
ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare
und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von NEBU-TEC International
garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
11.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 geltend nicht für Ansprüche, die
wegen arglistigen Verhaltens von NEBU-TEC International entstanden sind, so wie bei einer Haftung für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
wegen arglistigen Verhaltens von NEBU-TEC International entstanden sind, so wie bei einer Haftung für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.4. Soweit die Haftung von NEBU-TEC International ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NEBU-TEC International.
für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NEBU-TEC International.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
12.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
NEBU-TEC International und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des Deutschen Internationalen Privatrechts finden keine
Anwendung.
NEBU-TEC International und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des Deutschen Internationalen Privatrechts finden keine
Anwendung.
12.2. Soweit der Käufer Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist, ist Aschaffenburg ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall, daß der Käufer nach
Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen den Käufer
als Gerichtsstand ebenfalls Aschaffenburg als vereinbart.
Sondervermögen ist, ist Aschaffenburg ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall, daß der Käufer nach
Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen den Käufer
als Gerichtsstand ebenfalls Aschaffenburg als vereinbart.
12.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR FERNABSATZVERKÄUFE (INTERNET ETC.)
§ 1 Widerrufsrecht: Handelt es sieh bei dem Kaufinteressenten um einen Verbraucher, so kann er die Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tage nach dem Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher. Dies bedeutet, daß die Widerrufsfrist erst an demjenigen Tag zu laufen beginnt, der auf den Tag folgt, an dem die letzte der beiden vorgenannten Voraussetzungen (Erhalt der Belehrung in Textform bzw. Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher) eintritt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf bzw. die Sendung ist zu richten an:
NEBU-TEC International med. Produkte Eike Kern GmbH
Kreuzfeldring 17
63820 Elsenfeld
Fax-Nr.: +49(0)6022-61062-99
E-Mail: info@nebu-tec
Kreuzfeldring 17
63820 Elsenfeld
Fax-Nr.: +49(0)6022-61062-99
E-Mail: info@nebu-tec
Wir weisen daraufhin, daß gemäß § 312 d Abs. 4 BGB u. a. kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Käufers (z.B. Sonderanfertigungen) angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, besteht.
§ 2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so ist insoweit gegebenenfalls Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht dadurch vermieden werden, wenn die Sache nicht wie ein Eigentum in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 € beträgt, hat allerdings der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen vom Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.
Ende der Widerrufsbelehrung